Wel­ches Recht haben wir auf irgend­wel­che Arbeit? – Hin­rich Ruyter

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Was ist das eigent­lich, wofür demons­triert wird, wofür Gewerk­schaf­ten kämp­fen, das „Recht auf Arbeit“? Woher kommt diese reich­lich abstrak­te Forde­rung? Der Lern­ort der Offe­nen Fragen beleuch­te­te das in Kronach.
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Ist das Recht auf Arbeit irgend­wo einzu­kla­gen? Wem steht dieses Recht zu? Auch Alten, Behin­der­ten, Jugend­li­chen, Kindern, Allein­er­zie­hen­den, Arbeits­lo­sen, Beschäf­tig­ten? Auf welche Art Arbeit bezieht sich dieses Recht? Auf entlohn­te unselb­stän­di­ge Arbeit; also auf ein Recht, die Anwei­sun­gen ande­rer zu befol­gen? Daniel Häni sagt knapp und deut­lich: Es gibt kein Recht auf Pflicht.
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Woher kommt dann die Forde­rung? Das Recht auf Arbeit wurde zuerst von Charles Fourier gefor­dert, einem Gesell­schafts­theo­re­ti­ker der Zeit der fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on: „Wie groß ist doch das Unver­mö­gen unse­rer Gesell­schaft, dem Armen einen gezie­men­den, seiner Erzie­hung ange­mes­se­nen Unter­halt zu gewäh­ren, ihm das erste der natür­li­chen Rechte zu verbür­gen, das Recht auf Arbeit!“ Damit wird klar, dass es im Kern um das Recht auf Unter­halt geht. Muss Unter­halt aber einzig durch Arbeits­lohn „erwor­ben“ werden? Nur das schien damals für Charles Fourier vorstellbar.
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Heute bezie­hen zwei von fünf Bürgern ihren Unter­halt aus Arbeits­lohn, sogar nur einer von fünf aus Lohn für wert­schöp­fen­de Arbeit. Maschi­nen und Robo­ter erzeu­gen die Haupt-Wert­schöp­fung. Alle ande­ren Menschen bekom­men ihren Unter­halt aus den Einkom­men ande­rer, niemand lebt ohne Unterhalt.
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Das Recht auf Arbeit ist damit das Recht auf Leben. In unse­rer heuti­gen Zeit der Fremd­ver­sor­gung – wo fast niemand Produk­te für den eige­nen Verbrauch herstellt – muss das Recht auf Leben inter­pre­tiert werden als ein Recht auf Geld-Einkom­men. Einkom­men, mit dem jeder sich am Markt mit dem Notwen­di­gen eindeckt.
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Woher käme das Geld dazu? Das Geld läuft ohne­hin im Kreis: Der Verbrau­cher kauft Ware, der Händ­ler kauft neue Ware, das Geld kommt über unter­schied­lich viele Stufen beim Produ­zen­ten an, der es wieder an seine Arbeit­neh­mer und Mate­ri­al-Liefe­ran­ten weiter­gibt. Das gilt auch genau­so für Dienst­leis­tun­gen. In den meis­ten Stufen geht ein Teil an den Staat, u. a. in Form von Steu­ern. Wich­tig dabei ist das geeig­ne­te System der Vertei­lung des Geldes, damit es erneut dann beim Verbrau­cher ankommt, wenn er es zu seinem Unter­halt nötig hat. Danach fließt es wieder zum Produ­zen­ten oder Dienst­leis­ter, der es nötig hat, seine Dinge zu erzeu­gen. Das bedin­gungs­lo­se Grund­ein­kom­men wäre ein dazu passen­des Modell.
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Zusätz­lich muss die Gesell­schaft dafür sorgen, dass kein Geld dem Waren- und Dienst­leis­tungs­markt entzo­gen wird, indem es in Berei­che wie Finanz­markt und Hort­geld abfließt. Flie­ßen­des Geld wäre hier ein passen­des Modell, um eine natür­li­che, krisen­fes­te Wirt­schafts­ord­nung herzustellen. 

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