Bundesgerichtshof: Geld ist kein Geld

Ein inter­es­san­tes Urteil des Bundesgerichtshofes.

Zwar ging es dabei im Kern um „Samm­ler­mün­zen“, wobei die zum Teil als gesetz­li­ches Zahlungs­mit­tel gelten, aber im Urteil steckt eine inter­es­san­te Sichtweise:

Der Bundes­ge­richts­hof entschei­det diese Frage dahin­ge­hend, dass allein die staat­li­che Aner­ken­nung einer Münze als offi­zi­el­les Zahlungs­mit­tel noch nicht dazu führt, dass der Tatbe­stand des § 935 Abs. 2 BGB erfüllt ist. Darüber hinaus ist erfor­der­lich, dass diese zum Umlauf im öffent­li­chen Zahlungs­ver­kehr bestimmt und geeig­net ist. – Mehr hier: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/sammlermuenzen-sind-kein-geld-365761#sthash.OmjL3QbO.dpuf

Wie Helmut Ritt­gen von der Deut­schen Bundes­bank beim Bargeld­sym­po­si­um 2012 eindrucks­voll darleg­te, sind 85 bis 90% der ausge­ge­ben Bargeld­men­ge seit vielen Jahren nicht zum Zwecke des öffent­li­chen Zahlungs­ver­kehrs im Umlauf. Dieses Bargeld dient ihren Haltern als „Samm­ler­stü­cke“, denn es wird gehor­tet, bzw. ist aus Sicht der Deut­schen Bundes­bank mit unbe­kann­ter Nutzung unterwegs.

Die wich­tigs­te Funk­ti­on des Geldes, nämlich die, Tausch­mit­tel zu sein, sorgt so für viel Verwirrung.

Der Grund ist einfach: Solan­ge Geld nicht als öffent­li­che Einrich­tung wahr­ge­nom­men und seine Nutzung als Tausch­mit­tel nicht in einem entspre­chen­den Ordnungs­rah­men defi­niert wird, weiß eigent­lich niemand so recht, ob Geld über­haupt Geld ist. Dabei wäre es so einfach, das eigent­lich zum Zwecke der wirt­schaft­li­chen Trans­ak­ti­on erdach­te Bargeld flie­ßen zu lassen und es klar von „Samm­ler­stü­cken“ zu trennen.

Es lohnt sich dieses Urteil mehr­fach genau durch­zu­le­sen und sich dabei die Nutzung des heuti­gen Bargelds vor Augen zu führen.

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